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'''Korruption''' (von ) ist der einer sstellung. Der Missbrauch beginnt, wenn im Rahmen einer öffentlichen, privaten, wirtschaftlichen oder politischen Verantwortung Vorteile erlangt werden oder erlangt werden sollen. Auftreten kann sie z. B. bei Genehmigungen, Posten- oder Auftragsvergaben, Verträgen oder gesellschaftspolitischen Handlungen. Der Missbrauch besteht darin, Vorteile zu erlangen oder zu gewähren, auf die keine Ansprüche bestehen.
Korruption hat vielfache negative Auswirkungen, sowohl finanzielle als auch immaterielle, etwa einen Machtverlust der allgemeinen Bevölkerung gegenüber wenigen mächtigen oder reichen Akteuren und damit einen Mangel an , und .
Etymologie
Im Deutschen erscheint im 15. Jahrhundert zunächst die Form ''korrupt'' als Lehnform des lateinischen Adjektivs ''corruptus'', wobei hier zunächst nicht die Bedeutung ?bestechlich?, sondern vielmehr die allgemeinere Bedeutung ?verderbt? gemeint ist. Das Wort korrumpiert wird teilweise auch heute noch in diesem Sinne verwendet. Das Substantiv ''Korruption'', von lateinisch ''corruptio'', folgt erst im 17. Jahrhundert.
Geschichte
In den europäischen Flächenstaaten des 18. Jahrhunderts wurde Korruption systematisch praktiziert. bestach Minister am Hof von Kaiserin und ging davon aus, dass diese ihrerseits seine Minister bestach. hatten gewissermaßen ein Anrecht darauf, bestochen zu werden. des Hofes waren Diener des Königs, die sich von sogenannten n zu ernähren hatten, Vergütungen in Geld oder Naturalien, die der Empfänger der Dienstleistung zu entrichten hatte. Bis zum Ende des Kaiserreiches erhielten preußische Beamte nur etwa zwei Drittel des Gehaltes, das sie zur Finanzierung desjenigen Lebensstils benötigten, der von ihnen aufgrund des Dienstranges erwartet wurde. Zum Ausgleich gab es , eine Einrichtung, die sich noch heute im Besoldungswesen findet, und zusätzlich Erlaubnis zum , die allerdings auch eingeschränkt war. Ein Erlass des preußischen Königs verbot seinen Beamten das in n. Die Vollbesoldung von Beamten ist in der jüngeren europäischen Vergangenheit eine fortschrittliche französische Erfindung.
Definitionen
Im ökonomischen Sinne
Man kann Korruption von anderen Austauschbeziehungen (z. B. auf einem Markt) unterscheiden, wenn man sie als ein Phänomen mit ''drei'' beteiligten Akteuren betrachtet:- dem Bestechenden,
- dem Bestochenen
- ''und'' dem Auftraggeber des Bestochenen.
In der ökonomischen Literatur werden diese als Klient, Agent und bezeichnet (siehe ). Prinzipal und Agent haben eine vertragliche Beziehung, in der der Prinzipal den Agenten mit einer Aufgabe betraut und ihm zur Erfüllung dieser Aufgabe ein Mittel überlässt und einen Spielraum gibt, innerhalb dessen er agieren kann. Dies ist die erwähnte Machtposition. Diese nutzt der Agent aus (oft ''gegen'' die Interessen des Prinzipals), um dem Klienten etwas im Tausch anbieten zu können.
Korruption bezeichnet sowohl die Aktivität des ?Gebenden?, als auch die des ?Empfängers? (vgl. die Definition von Myrdal 1989: 405). Viele Gesetzbücher nennen dies ?aktive Bestechung? und ?passive Bestechung? (Bestechlichkeit). Mindestens einer der Kooperationspartner missbraucht eine Macht- bzw. Vertrauensposition und gerät deshalb in einen Normkonflikt zwischen partikularistischen Normen und universalistischen Normen. Die Beteiligten müssen abwägen, ob sie den erzielbaren Vorteil durch Korruption höher gewichten als die Risiken (die erwartbaren negativen en) bei einer möglichen Aufdeckung.
Der US-amerikanische Politikwissenschaftler 1963, S. 132?133. Wörtlich: </ref>
Relativ allein stehen die Wirtschaftswissenschaftler Boycko, Shleifer und Vishny mit ihrer Position, dass Korruption ein wirksames Gegenmittel privater Investoren bei und ineffizienter Ressourcenallokation sein kann.
Nach deutschem Recht
Das Strafrecht kennt keine übergreifende Korruptionsstrafvorschrift, sondern sanktioniert das mit Korruption verbundene Unrecht in verschiedenen .
- StGB
- StGB
- StGB
- StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
- StGB Ausländische und internationale Bedienstete
- StGB Unterlassen einer Diensthandlung (i.?S.?v. §§ 331 bis 335a StGB)
- StGB Schiedsrichtervergütung (i.?S.?v. §§ 331 bis 335 StGB)
- StGB
- StGB Wählerbestechung
- StGB (Angestelltenbestechung)
- StGB Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- StGB Bestechung im Gesundheitswesen
- StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
Damit werden in der Regel weitere Straftatbestände, sogenannte Begleitdelikte, verwirklicht. Die Begleitdelikte werden oftmals durch die Korruptionsdelikte ermöglicht.
Strafrechtliche Begleitdelikte:
- StGB
- StGB , Verschleierung illegalen Vermögens
- StGB
- StGB
- StGB
- StGB
- StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei en
- StGB Unterlassen einer Diensthandlung
- StGB
- StGB Verfolgung Unschuldiger
- StGB Vollstreckung gegen Unschuldige
- StGB
- StGB Verletzung von sen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
- StGB Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
- StGB Verletzung des ses
- StGB Parteiverrat
- StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
- AO
- GeschGehG
Des Weiteren sind auch für Deutschland die Strafnormen des (IntBestG) und des EU-Bestechungsgesetzes (EUBestG), aber auch das und das relevant. Die Korruptionsdelikte nach § 299 StGB Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr werden nach nur auf Strafantrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde bei Vorliegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Deutsches Bundeskriminalamt
Das verweist bei der Definition auf die kriminologische Forschung. Demnach ist Korruption der ?Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft).?
''Situative Korruption'' erfolgt mit spontanem Willensentschluss. Demgegenüber beruht ''strukturelle Korruption'' auf längerfristig angelegten, korruptiven Beziehungen, und wurde bereits im Vorfeld bewusst geplant.
- Matthias Brockhaus und Marius Haak, ''Praxistaugliche Änderungen zur Bekämpfung der Auslandskorruption? ''
- ? EU?s National Police Monitoring & Inspection Bodies and Anti-Corruption Agencies
- von
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Korruption aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Der Artikel kann hier bearbeitet werden.